Äquivalenzziffernrechnung

Äquivalenzziffernrechnung
Äquivalẹnzziffernrechnung,
 
Verfahren der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) bei Sortenfertigung. Die Äquivalenzziffernrechnung wird angewendet, wenn mehrere gleichartige Produkte (Sorten) auf derselben Fertigungsanlage hergestellt werden und die entstandenen Gesamtkosten einer Periode auf die einzelnen Sorten zu verteilen sowie die Stückkosten je Sorte zu ermitteln sind. Trotz ähnlicher Kostenstruktur der Produktionssorten bedingen fertigungstechnische Unterschiede (z. B. in Form, Stärke, Ausstattung) auch Kostenunterschiede, die mithilfe von Äquivalenzziffern erfasst werden. Die Äquivalenzziffer ist eine Verhältniszahl, die angibt, wie sich die Kosten der verschiedenen Sorten zueinander verhalten. Hierzu muss mindestens eine technische (z. B. Gewicht, Maschinenstunden) oder wirtschaftliche (z. B. Preis) Größe ermittelt werden, welche die Kostenrelation zwischen den einzelnen Produktarten hinreichend widerspiegelt. Der Wert dieser Größe für eine festgelegte Einheitssorte erhält die Äquivalenzziffer 1. Beispiel: Verteilung der Gesamtkosten einer Periode von 410 000 DM auf drei Sorten Blech unterschiedlicher Stärke.
 
Die einzelnen Produktionssorten werden durch die Äquivalenzziffern (Spalte 2) vergleichbar gemacht; Grundlage ist die technische Größe Gewicht je Maßeinheit. Durch Multiplikation der Äquivalenzziffern der einzelnen Sorten mit den jeweiligen Produktionsmengen (Spalte 3) und anschließende Addition dieser Werte erhält man eine bestimmte Summe von Rechnungseinheiten (Spalte 4). Die periodischen Gesamtkosten werden durch die Summe der Rechnungseinheiten dividiert. Daraus ergibt sich der Kostensatz je Rechnungseinheit. Wird dieser mit der Äquivalenzziffer einer Sorte multipliziert, erhält man die Stückkosten der jeweiligen Sorte (Spalte 5). Die Gesamtkosten je Sorte errechnen sich durch Multiplikation der Stückkosten mit den Produktionsmengen (Spalte 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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